Der GAV für ElektrikeR
zu kompliziert und praxisfern
Rückmeldungen von EIT.swiss Mitglieder zum aktuellen GAV
Die Vorgeschichte
Mein Name ist Clemens Ruckstuhl und ich bin Inhaber der Ruckstuhl Elektrotech AG in Adliswil. Mittlerweile sind wir seit über 30 Jahre im Einsatz und beschäftigen über 60 Festangestellte, inklusive 19 Lernenden. Zusätzlich beschäftigen wir regelmässig temporäre Arbeitskräfte.
Wir setzen alles daran, die Richtlinien des GAV korrekt umzusetzen. Es ist mir wichtig, allen Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen mit fairen Konditionen zu bieten und ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem sie gefördert werden und sich entwickeln können.
Trotz unserer Anstrengungen, wurden bei einer routinemässigen Lohnbuchkontrolle Ende 2020 Fehler bei Löhnen von Praktikanten gefunden, was zu einer saftigen Busse geführt hat.
Diese Busse habe ich jedoch nicht einfach hingenommen und habe den GAV genauer unter die Lupe genommen, um herauszufinden, ob die Grundlage und die höhe der Busse rechtens ist.
In diesem Zusammenhang sind mir mehrere Punkte im GAV aufgefallen, welche nicht praxisnah oder gar nicht gelöst sind.
Um herauszufinden, ob ich der einzige mit diesem Anliegen bin, habe ich Mitte 2021 eine Aktion gestartet, bei der ich Elektrofirmen in KMU-Grösse in der ganzen Deutschschweiz angefragt habe.
Von vielen Unternehmen erhielt ich das Feedback, dass sie es ähnlich sehen und sie mit dem aktuellen GAV unzufrieden sind.
Darauf organisierte ich am 06. Dezember 2021 einen runden Tisch mit Interessierten.
Wer verhandelt den GAV?
Der GAV wird ausgehandelt von der Paritätischen Landeskommission (PLK).
Die PLK besteht zu gleichem Anteil aus Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertreter. Die acht Arbeitgebervertreter werden von der Kommission für Sozialpartnerschaften (KSP) gewählt.
Informationen zum aktuellen GAV über externe Quellen finden Sie hier:
https://www.eit.swiss/de/branche/gesamtarbeitsvertrag
https://www.plk-elektro.ch/gav-ave/
2019 wurde bereits ein Antrag an der Generalversammlung des EIT.Swiss vorgelegt, welcher zur Folge gehabt hätte, dass das KSP nicht vom Vorstand, sondern von der Generalversammlung gewählt wird. Dieser wurde damals abgelehnt.
Link zum Antrag 2019
Nun möchten wir im Vorfeld genau Informieren, um was es geht und wie wir den GAV für alle Parteien besser gestalten können.
Unsere Ziele
Unser GAV soll die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber legen.
Dazu müssen die Anliegen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfliessen und auf eine praxisnahe und möglichst umstandslose Art und Weise umgesetzt werden können.
- Die Umsetzung des GAV darf in der Praxis nicht zu einem komplexen Mehraufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen.
- Der GAV soll klar und eindeutig geschrieben sein.
- Die Organisation und das Vorgehen der Kontrollorgane sollen definiert werden.
- Die Kompetenzen und der Umfang von Kontrollen sollen geregelt werden.
- Die Bussen / Konventionalstrafen sollen geregelt werden.
- Kontrollen sollen in erster Linie eine beratende Funktion haben und eine partnerschaftliche Beziehung zwischen PLK und Arbeitgeber soll angestrebt werden.
- Bussen sollen auferlegt werden, wenn es sich um grobe Verstösse mit hohem Absichtspotenzial erweisen.
Die Grundlagen
Im Zentrum stehen folgende Artikel im GAV:
Art. 2.1 b) GAV: «…die Zusammenarbeit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ihrer Organisation fördern und vertiefen;»
Im aktuellen GAV fehlt die Umschreibung, wie eine praktikable Umsetzung erreicht werden kann.
Einige Punkte im aktuelle GAV lassen sich in vielen Unternehmen in technischer und praktikabler Art nicht umsetzten.
Art. 2.1 c) GAV: «…die Bestimmungen und Vereinbarungen einhalten sowie allfällige Meinungsverschiedenheiten in einem geregelten Verfahren beilegen;»
Im aktuellen GAV ist nicht umschrieben, wie ein solches Verfahren praktikabel umgesetzt werden kann. Das aktuelle Verfahren bei einem potenziellen Regelverstoss wird willkürlich durch die PK definiert.
Art. 2.1 e) «…die berufliche, wirtschaftliche, soziale und umweltgerechte Weiterentwicklung der Branche fördern;»
Dieser Artikel ist für eine gesunde Entwicklung der Branche von grosser Bedeutung. Er sollte kreative Lösungsvorschläge der Unternehmen aufnehmen und fördern.
Aktuell beschränkt sich der GAV auf das Regeln, Einschränken und Bestrafen der vorherrschenden Lösungen.
Die Themen
Konkret wurden am runden Tisch folgende im GAV thematisierten Punkte besprochen:
- Mindestlohn bei Lohnerhöhung bei Anstellungen in der zweiten Jahreshälfte
- Mindestlohn oder Regelung bei der Anstellung von Praktikanten
- Spesenentschädigung
- Arbeitsweg-Zulagen
- Arbeitszeiterfassung
- Umgang mit Firmen, welche keine Lernenden ausbilden
Fazit
Um die Anliegen der Arbeitgeber für einen praxisnahen GAV umsetzen zu können, benötigt es ein Umdenken in der Verhandlung des GAV’s.
Aktuell liegt die Zuständigkeit für das Aushandeln und festlegen des GAV bei der PLK, welche, welche zu 50/50 aus Vertretern der Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Kommission für Sozialpartnerschaften (KSP) vertritt hierbei die Anliegen der Arbeitgeber.
Die KSP wird vom Vorstand des EIT.swiss gewählt.
Folgendes streben wir an, um unsere Ziele zu erreichen:
Das Beraterteam soll Einfluss auf den Inhalt des GAV nehmen können.
Die Vertreter der Arbeitgeber sollen von der Delegiertenversammlung oder der Generalversammlung gewählt werden.
Wie können Sie unterstützen?
An der kommenden Generalversammlung des EIT.swiss im Sommer werden wir einen neuen Antrag einbringen, um unsere Ziele zu erreichen:
Die Kommission für Sozialpartnerschaften soll von der Generalversammlung gewählt werden und nicht vom Vorstand.
Sprechen Sie sich mit Ihren Arbeitskollegen aus, nehmen Sie an der GV teil oder bekennen Sie sich zu diesem Antrag.